MKL1888:Inépt
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[941] Inépt (lat., „unpassend, ungeschickt, ungereimt“) nennt man eine rechtliche Klage, wenn deren Fassung an innern Widersprüchen oder solchen Undeutlichkeiten und Mängeln leidet, daß ihre Beseitigung und Aufklärung dem Richter nicht möglich ist.