MKL1888:In dubĭo
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[931] In dubĭo (lat.), im Zweifel, im Zweifelsfall. I. d. pro reo, im Zweifelsfall ist die für den Beschuldigten günstigere Auffassung entscheidend.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 8 (1887), Seite 931 | |||
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[931] In dubĭo (lat.), im Zweifel, im Zweifelsfall. I. d. pro reo, im Zweifelsfall ist die für den Beschuldigten günstigere Auffassung entscheidend.