MKL1888:Indiktionenzirkel
[922] Indiktionenzirkel, der Cyklus der Indiktionen oder der sogen. Römerzinszahlen, 15 Jahre umfassend. Der Name bezieht sich nach der gewöhnlichen Annahme auf die alljährlich verkündete kaiserliche Verfügung (indictio) über die Höhe der Steuer, die auf einer 15jährigen Grundsteuerperiode beruhte und nun selbst den Namen Indiktion erhielt. Als Zeitbestimmung ist dieser Cyklus seit 312 n. Chr. im Gebrauch, so daß, wenn man den I. auf frühere Zeit zurückführen will, das erste Jahr unsrer Zeitrechnung das vierte eines Indiktionenzirkels ist. Man muß daher zu der betreffenden Jahreszahl der christlichen Zeitrechnung 3 addieren, um durch Division mit 15 den Rest zu finden, der die diesem Jahr gehörige Zahl im I., Römerzinszahl oder Indiktion, angibt. Bleibt kein Rest, so ist 15 die Indiktion. Diese wurde das ganze Mittelalter hindurch in allen Urkunden der gewöhnlichen Jahreszahl hinzugefügt; nur unterscheidet sich die Indiktionsrechnung ihrem jährlichen Anfang nach in drei Arten: die griechische oder byzantinische (indictio graeca oder constantinopolitana), welche mit 1. Sept. beginnt und noch gegenwärtig in der griechischen Kirche üblich ist, die kaiserliche (caesarea), welche mit 25. Sept. beginnt, erst bei Beda (gest. 735) vorkommt und durch ihn verbreitet wurde, und die römische oder päpstliche (romana oder pontificalis), welche mit 1. Jan. 313 beginnt, seit dem 13. Jahrh. vorzugsweise in der päpstlichen Kanzlei gebraucht wurde und im spätern Mittelalter die gebräuchlichste Art im Abendland ist. Auch in neuerer Zeit kommt sie noch in Urkunden und Notariatsinstrumenten vor, angeblich um Fälschungen vorzubeugen, und wird deshalb im Kalender angegeben.