MKL1888:Infallibilität
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[941] Infallibilität (neulat., „Unfehlbarkeit“), nach der auf dem vatikanischen Konzil 1870 festgestellten Kirchenlehre Eigenschaft des römischen Papstes, infolge deren er als Christi Statthalter, der vom Heiligen Geist in alle Wahrheit geleitet wird, in Glaubenssachen niemals irren kann (vgl. Papsttum). Die ältere und mittelalterliche Kirche schreibt I. vielmehr den allgemeinen Konzilen zu (vgl. Episkopalsystem). Die protestantische Rechtgläubigkeit nimmt dieselbe Eigenschaft für die Bibel in Anspruch.