MKL1888:Inrotulation der Akten
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[972] Inrotulation der Akten (neulat.), ehedem Bezeichnung für das Zurechtstellen der Akten von seiten des Untergerichts behufs Versendung derselben an das Obergericht etc.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 8 (1887), Seite 972 | |||
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[972] Inrotulation der Akten (neulat.), ehedem Bezeichnung für das Zurechtstellen der Akten von seiten des Untergerichts behufs Versendung derselben an das Obergericht etc.