MKL1888:Interrogatĭones in jure
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[1002] Interrogatĭones in jure (lat.), Fragen, welche die Parteien im römischen Zivilprozeß einander zur Aufklärung und Feststellung der Streitpunkte vorlegen konnten.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 8 (1887), Seite 1002 | |||
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[1002] Interrogatĭones in jure (lat.), Fragen, welche die Parteien im römischen Zivilprozeß einander zur Aufklärung und Feststellung der Streitpunkte vorlegen konnten.