MKL1888:Jugend
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[303] Jugend, s. Alter; dort auch näheres über das jugendliche Alter in rechtlicher Beziehung, jugendliche Arbeiter im Sinn der Fabrikgesetzgebung (s. d.), jugendliche Verbrecher etc.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 9 (1887), Seite 303 | |||
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[303] Jugend, s. Alter; dort auch näheres über das jugendliche Alter in rechtlicher Beziehung, jugendliche Arbeiter im Sinn der Fabrikgesetzgebung (s. d.), jugendliche Verbrecher etc.