MKL1888:Küstenartillerie
[357] Küstenartillerie, die bei Verteidigung der Küstenwerke (s. Festung, S. 187) thätige Artillerie. Deutschland besitzt eine K. unter diesem Namen nicht, die Aufgabe derselben aber erfüllen in den Kriegshäfen und den Küstenbefestigungen an der untern Weser und Elbe die Matrosenartillerie (s. d.), in den übrigen Küstenwerken das pommersche Fußartillerieregiment Nr. 2, welch letzteres außerdem im Dienste der Festungs- und der Belagerungsartillerie ausgebildet ist. Der Unterschied zwischen dem Dienste der letztern und dem der K. ist ebenso groß wie zwischen jener und dem der Feldartillerie. Diese doppelseitige Verwendung ist durch Verhältnisse vorläufig bedingt. Frankreich hat 1 Regiment K. von 29 Batterien (Kompanien), England hat 10 Divisionen K., in Österreich und Italien liegen die Verhältnisse ähnlich wie in Deutschland.