MKL1888:Küstengeschütze
[357] Küstengeschütze, die in Küstenbefestigungen zur Bekämpfung feindlicher Schiffe aufgestellten Geschütze. Da zum Angriff auf Küstenforts die stärksten Panzerschiffe verwendet werden, so sind auch die K., je nach der Bedeutung der Befestigung etc., von großem und größtem Kaliber. Deutschland ist neuerdings zu Krupps 35, Italien zur 40 cm Kanone übergegangen. Diese Geschütze schießen gegen Panzerschiffe mit Panzer- (Hartguß- oder Stahl-) Granaten, gegen andre Schiffe mit gewöhnlichen Granaten. Mit der Vervollkommnung der gezogenen Mörser haben diese eine steigende Bedeutung als K. gewonnen, weil ihre Wirkung, wenn ihre Geschosse von obenher die Decks durchschlagen, viel vernichtender ist als die der Kanonen gegen die Seitenpanzer (s. Panzerschiff); aber es ist sehr schwer, auf größere Entfernungen das verhältnismäßig kleine Ziel, welches das Deck der zudem noch in Fahrt begriffenen Schiffe bietet, mit den langsam fliegenden Mörsergranaten zu treffen. Die K. in Panzerbatterien liegen stets in Minimalscharten-, die in offenen Küstenbatterien aber in Küstenlafetten (s. Tafeln „Geschütze I u. II“); vgl. Granaten und Panzerungen.