MKL1888:Kaduzität
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[353] Kaduzität (neulat.), Hinfälligkeit; dann etwas Verfallenes, ein wüst liegendes Grundstück, von welchem die darauf haftenden Steuern nicht entrichtet werden. Kaduzitäten, Bona cadūca (niederfällige Güter), Vermögenskomplexe, welche mangels eines Berechtigten dem Fiskus anheimfallen; im Mittelalter Grundstücke, welche wegen Erblosigkeit oder wegen Felonie dem Lehnsherrn anheimfallen. K. eines Außenstandes ist das Verlorengehen desselben durch Zahlungsunvermögen des Schuldners, dann die verloren gehenden und niederzuschlagenden Außenstände und Beträge selbst.