MKL1888:Kanonĭker
[464] Kanonĭker (lat. Canonĭci), ursprünglich diejenigen Priester, welche nach einer gewissen Regel (Kanon) zusammenlebten. Nach dem Vorbild des Augustin und des Eusebios von Vercelli (im 4. Jahrh.) wurde die vita canonica (so genannt, weil sie sich nach dem Ausspruch des Kanons, Apostelgesch. 4, 32, richtete), d. h. die klösterliche Vereinigung der Kleriker (Kanoniker), durch die Regel Chrodegangs (s. d.) von Metz für seine Diözese angeordnet und durch das Aachener Konzil von 816 (oder 817) auf alle Kirchen im fränkischen Reich, an denen sich eine Mehrzahl von Geistlichen befand, ausgedehnt (Regula Aquisgranensis). Als diese Form des Zusammenlebens der Geistlichen im sogen. Kapitel (s. d.) schon im 10. Jahrh. ihrer Auflösung entgegenging, indem die dem Kapitel gehörenden Güter unter die Mitglieder verteilt wurden, schieden sich die bei der Regel verharrenden als Canonici regulares von den weltförmigen, den Canonici saeculares. Jene bildeten eine neue Klasse von Mönchen, zu deren reichen Pfründen und Pfarreien sich viele aus dem Adel drängten, um auf diesem Weg zu den höhern Kirchenwürden aufzusteigen. Von neuem einreißende Verweltlichung rief verschiedene Reformationen des kanonischen Lebens hervor, als deren namhafteste die Prämonstratenserregel von Norbert (s. d.) gilt. Die Kleidung der K. war im 12. Jahrh. ein langer Leibrock, darüber das leinene Chorhemd (Alba); dann das Almutium, eine Mütze von Schaffell, welche Kopf, Hals und Schultern bedeckte; dazu ein schwarzer Mantel ohne Kragen und die Kalotte (Käppchen). Die spätern prachtliebenden Chorherren gaben dieser Tracht ein gefälligeres Aussehen und vertauschten namentlich das Käppchen mit dem viereckigen Barett, woran man jetzt die Chorherren zu erkennen pflegt. Jetzt nennt man K. (Kanonikus, Chorherr, Domherr, Domkapitular, Stiftsherr) das Mitglied eines Kapitels (s. d.). – Über K. in der Musik s. Kanonik.