MKL1888:Kanzlei

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kanzlei“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 9 (1887), Seite 478
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Kanzlei. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 478. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kanzlei (Version vom 11.03.2021)

[478] Kanzlei (Kanzelei, lat. Cancellaria, franz. Chancellerie, engl. Chancery), ursprünglich der mit Schranken (cancellis) umgebene Ort, wo die öffentlichen Urkunden, landesherrlichen Reskripte, Gerichtsurteile etc. ausgefertigt wurden; der erste Beamte hieß gewöhnlich der Kanzler (s. d.). Später wurden die höhern Gerichte Kanzleien genannt, z. B. Justizkanzlei; ihre Vorsteher hießen Kanzleidirektoren, Kanzleipräsidenten. Jetzt wird unter K. gewöhnlich nur das Schreiberpersonal (Kanzlisten) der Behörden verstanden, daher man von Ministerial-, Kabinetts-, Gerichts-, Amtskanzlei etc. spricht. Im Deutschen Reich ist dagegen die Reichskanzlei das Zentralbüreau des Reichskanzlers, welches den amtlichen Verkehr des letztern mit den Chefs der einzelnen Ressorts der Reichsverwaltung vermittelt. In der Schweiz ist die Bundeskanzlei (Chancellerie fédérale) zur Wahrnehmung der Sekretariats- und Kanzleigeschäfte bei der Bundesversammlung und bei dem Bundesrat bestimmt. In Österreich versteht man unter K. auch die Geschäftslokale der Notare, Anwalte, Bankiers u. dgl.