MKL1888:Kesselgeld
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[699] Kesselgeld, eine besondere Form der Besteuerung des Branntweins als pauschalierte Blasensteuer; vgl. Branntweinsteuer.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 9 (1887), Seite 699 | |||
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[699] Kesselgeld, eine besondere Form der Besteuerung des Branntweins als pauschalierte Blasensteuer; vgl. Branntweinsteuer.