MKL1888:Kilometerbillets
[489] ✽ Kilometerbillets, Eisenbahnfahrscheine, welche nicht auf eine bestimmte Strecke von einer Station zu einer andern lauten, sondern zur Eisenbahnfahrt auf gewisse Entfernungen (5, 10, 20 km etc.) berechtigen. Die K. haben den Zweck, bei häufiger Benutzung der Eisenbahn, bez. bei weiten Reisen und bei Vorausbezahlung des Fahrgeldes für eine gewisse Zahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Jahresfrist) zu durchfahrender Kilometer Bahnlänge (500, 1000 km oder mehr) eine Fahrpreisermäßigung zu gewähren, welche gewöhnlich um so höher ist, je mehr Kilometer Bahnlänge in der festgesetzten Frist durchfahren werden. Die K. sind zuerst auf amerikanischen und später auch auf einigen europäischen Eisenbahnen eingeführt worden, haben sich aber nicht als zweckmäßig erwiesen, weil sie den Billetausgabe- und Kontrolledienst außerordentlich erschweren und überdies die mit ihnen verbundene Fahrpreisermäßigung nicht der Gesamtheit des reisenden Publikums, sondern nur einem verhältnismäßig geringen Teil desselben, den Geschäftsreisenden und allenfalls noch den weite Strecken befahrenden Vergnügungsreisenden, zu gute kommt.