MKL1888:Kirchenvogt

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kirchenvogt“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 9 (1887), Seite 781
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Kirchenvogt. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 781. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kirchenvogt (Version vom 26.07.2021)

[781] Kirchenvogt (Advocatus ecclesiae), in früherer Zeit der weltliche Schutzherr einer Kirche oder eines geistlichen Stifts. Die Schutzgewalt, auch wohl der Bezirk derselben wurde Vogtei genannt. Mit der Vogtei wurden vielfach Dynastengeschlechter vom Kaiser, aber auch von geistlichen Fürsten und von den zu schützenden Abteien, Klöstern, Stiftern etc. selbst beliehen. Da die Kirchenvögte jedoch den betreffenden geistlichen Körperschaften oft lästig wurden, war man darauf bedacht, die Vogtei mehr und mehr in ein bloßes Ehrenamt umzuwandeln, und mit diesem Charakter findet sich dieselbe noch hier und dort vor, oder es sind doch noch Spuren davon vorhanden. – K. ist an manchen Orten auch die Bezeichnung eines Kirchendieners niederer Art.