MKL1888:Kolloquĭum

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kolloquĭum“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 9 (1887), Seite 942
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Kolloquĭum. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 942. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kolloqu%C4%ADum (Version vom 16.01.2023)

[942] Kolloquĭum (lat.), überhaupt Gespräch, Unterredung, besonders zum Behuf der Prüfung von Männern, die bereits im Amt stehen, aber zu einem höhern Posten aufrücken wollen; auch (colloquium charitativum) namentlich seit der Reformation gebräuchlicher Name der Religionsgespräche (s. d.). Neuerdings ein Glaubensexamen, welches in norddeutschen Landeskirchen mit Geistlichen, welche von den Gemeinden gewählt sind, gehalten wird, meist mit dem Zweck oder Erfolg, ihnen wegen mangelnder Rechtgläubigkeit die Bestätigung der Wahl zu versagen.