MKL1888:Kondition

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kondition“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 9 (1887), Seite 1005
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Kondition. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 1005. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kondition (Version vom 03.12.2022)

[1005] Kondition (lat.), Bedingung (s. Conditio); das dienstliche Verhältnis, in welchem Hauslehrer, Handlungsdiener u. dgl. zu ihrem Prinzipal stehen; daher s. v. w. Stelle oder Dienst überhaupt; auch allgemein s. v. w. Lage, Beschaffenheit, Zustand. Von Warensendungen à condition (Konditionskauf) spricht man, wenn ein Kaufmann einem andern Waren unter der Bedingung sendet, daß dieser so viel davon absetze, wie Ort, Zeit und Umstände gestatten, und das Unverkaufte wieder zurücksende; besonders im Buchhandel üblich. Vgl. Weidling, Das buchhändlerische Konditionsgeschäft (Berl. 1885). – In der Turfsprache heißt K. der Zustand des Pferdes mit Rücksicht auf die beim Trainieren gemachte Arbeit.