MKL1888:Konfusion
Erscheinungsbild
[1009] Konfusion (lat.), Verwirrung, Bestürzung, Verlegenheit. In der Rechtswissenschaft ist K. das Zusammentreffen eines Rechts und der ihm gegenüberstehenden Verbindlichkeit in Einer Person, wodurch beides erlischt; z. B. wenn jemand seinen Gläubiger beerbt oder das ihm verpfändete Grundstück kauft. Treffen Eigentum und Nießbrauch in Einer Person zusammen, so spricht man von Konsolidation.