MKL1888:Konfusion

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Konfusion“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 9 (1887), Seite 1009
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Konfusion. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 1009. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Konfusion (Version vom 30.07.2021)

[1009] Konfusion (lat.), Verwirrung, Bestürzung, Verlegenheit. In der Rechtswissenschaft ist K. das Zusammentreffen eines Rechts und der ihm gegenüberstehenden Verbindlichkeit in Einer Person, wodurch beides erlischt; z. B. wenn jemand seinen Gläubiger beerbt oder das ihm verpfändete Grundstück kauft. Treffen Eigentum und Nießbrauch in Einer Person zusammen, so spricht man von Konsolidation.