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MKL1888:Koupon

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Koupon“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Koupon“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 10 (1888), Seite 128
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Koupon. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 128. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Koupon (Version vom 02.08.2021)

[128] Koupon (franz., spr. kupóng, von couper, schneiden; Zinskoupon, Zinsleisten, Zinsschein, am besten mit Hebeschein zu übersetzen), Name der den Staats- und andern öffentlichen Papieren, Pfandbriefen, Prioritäten, Aktien etc. auf eine Reihe von Jahren behufs der Erhebung von Zinsen und Dividenden (bei Aktien) beigegebenen gedruckten Quittungen, welche zu der auf den einzelnen angegebenen Verfallzeit vom Kouponbogen (Zinsbogen) abgeschnitten und von bezeichneten Kassen gegen bar Geld eingelöst werden. Gewöhnlich enthält der Zinsbogen am Ende oder an der Spitze den sogen. Talon (Ferse), gegen dessen Rückgabe, wenn die daran befindlichen Koupons aufgebraucht sind, ein neuer Zinsbogen ausgehändigt wird. Dient der letzte K. zu diesem Zweck, so heißt derselbe Stichkoupon. Der K. ist Inhaberpapier, das aus seinem Besitz abgeleitete Forderungsrecht verjährt bei deutschen Staatspapieren gewöhnlich nach vier Jahren. Infolgedessen kann der K. als Zahlmittel verwendet werden, was leicht dann geschieht, wenn es an Geldsurrogaten und Anstalten zur Erleichterung der Zahlung und Versendung von Geld (Posteinzahlung) gebricht. Verkehrt ist es, Dividendenscheine, welche auf keinen bestimmten Betrag lauten, in dieser Art zu verwenden. Fällige Zinskoupons von börsengängigen Papieren bilden an den größern Börsen einen Handelsgegenstand mit selbständiger Preisnotierung.