MKL1888:Krieg

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Krieg“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 209
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Krieg. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 209. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Krieg (Version vom 03.10.2023)

[209] Krieg, der Zustand gewaltsamen Kampfes zwischen Staaten, Völkern oder Parteien eines Staats zur Behauptung streitiger Rechte oder Ansprüche. Dem Privatkrieg zwischen Einzelnen, Familien oder Stämmen (Fehde, Faustrecht) ist in den zivilisierten Staaten durch Gesetze und Rechtsprechung vorgebeugt; der K. zwischen Staaten oder Völkern, so alt wie diese selbst, hat seine natürliche Berechtigung in dem Fehlen eines mit hinreichender Exekutivgewalt ausgestatteten Gerichts zur endgültigen Entscheidung ihrer Streitigkeiten, und daher ist, so sehr es auch vom Standpunkt der Humanität zu wünschen wäre, nicht abzusehen, daß der K. jemals aufhören wird. Die Notwendigkeit des Kriegs liegt in der Natur der menschlichen Gesellschaft, und alle Versuche, ihn zu beseitigen, wie das Verbot des Kriegsdienstes durch einzelne Kirchenväter und später von seiten verschiedener Sekten, wie der Raskolniken, Quäker und Mennoniten, die Bestrebungen der sogen. Friedensapostel, wie Elihu Burritt, Cobden etc., müssen dem gegenüber erfolglos bleiben. Für die Entwickelung der ganzen Menschheit wirkt übrigens auch der K. oft verbessernd, indem er Tugenden und Kräfte weckt und erhält, die sonst unthätig schlummern, und dadurch das Geschick der Völker in neue Bahnen lenkt. In der Weltgeschichte sehen wir alle bedeutenden Wendepunkte im Leben der Völker durch große Kriege bezeichnet. Gewisse Grundsätze für die Kriegführung zwischen Staaten sind daher durch das sogen. Völkerrecht allgemein angenommen und gelten auch für den Bürgerkrieg, den K. zwischen den Parteien Eines Staats. Man unterscheidet Volks- und die früher häufigen Kabinettskriege, je nachdem ein K. für die Interessen eines ganzen Volkes oder der persönlichen Interessen eines Fürsten wegen geführt wird. Letztere sind heutzutage fast undenkbar. Nach ihrer Veranlassung nennt man die Kriege Eroberungs-, Religions-, Erbfolge-, Handels-, Unabhängigkeitskriege etc. Nach der Art der Kriegführung unterscheidet man Angriffs- (Offensiv-) und Verteidigungs- (Defensiv-) Kriege, bei welch letztern der einen Verteidigungskrieg Führende sehr wohl in den einzelnen Schlachten etc. der Angreifer sein kann und umgekehrt. Positions- oder Stellungskrieg nennt man die Art der Kriegführung, welche vorzugsweise durch die Behauptung von starken Stellungen die Entscheidung hinzuhalten bestrebt ist, statt entscheidende Schlachten zu suchen. Unter großem K. versteht man das Verwenden der möglichst versammelten Hauptstreitkräfte zur unmittelbaren Erreichung des Kriegszwecks, der Vernichtung des Gegners; unter kleinem K. (Detachements- und Parteigänger- oder Partisanenkrieg) das Auftreten kleiner Truppenabteilungen (fliegender Korps etc.), welche, getrennt vom Hauptheer, in Flanke und Rücken des Feindes, auch in den Pausen der großen kriegerischen Thätigkeit dem Feinde durch Wegnahme von Transporten, Kolonnen etc. möglichsten Abbruch thun sollen. Guerillakrieg nennt man den kleinen (Volks-) K., welchen ein Volk (nach Vorbild der Spanier) führt, um einzeln oder in Banden dem eingedrungenen Feind unaufhörlich Schaden zuzufügen. Nach dem Ort, wo der K. geführt wird, dem Kriegsschauplatz oder Kriegstheater, und den Objekten, um deren Besitz es sich dabei handelt, ist der K. entweder Land- oder Seekrieg, Gebirgskrieg, Küstenkrieg, Festungskrieg oder offener Feldkrieg. Der allgemeine Kriegszweck ist stets: eine derartige Vernichtung des Feindes, daß er keinen Widerstand mehr leisten kann, durch den Sieg über seine Streitkräfte und durch Eroberung des Landes. Die Art und Weise, wie der K. zu führen ist, richtet sich nach der politischen Lage, dem Verhältnis der beiderseitigen Kräfte, der Beschaffenheit des Kriegsschauplatzes, der Jahreszeit etc. Der Kriegsplan stellt dieselbe fest, er wird entworfen vom Kriegsherrn unter Beirat der obersten Staats- und Militärbehörden (Kriegsminister, Chef des Generalstabs) oder von dem designierten Feldherrn selbst. Der Plan verfügt im weitesten Umfang über die Kriegsmittel des Staats, also die organisierte Kriegsmacht, d. h. das Kriegsheer und die Kriegsmarine mit ihren Streitmitteln, sowie auch die sonstigen Hilfsquellen des Staats an Geld, Arbeitskräften, Pferden, Produkten, welche für den K. verwandt werden können. Die Kriegführung selbst ist dann Sache des Feldherrn. Derselbe muß zugleich Staatsmann sein, denn die diplomatische Thätigkeit geht mit der kriegerischen Hand in Hand und muß an die Erfolge der letztern stets anknüpfen oder auf sie wieder einwirken; die größten Erfolge werden daher da errungen, wo der erste Feldherr zugleich erster Staatsmann ist (Friedrich II., Napoleon I.). Für den Feldherrn und die höhern Führer ist die Kriegführung eine Kunst zu nennen (die Kriegskunst [s. d.] oder Feldherrnkunst), zu deren Ausübung sie unter anderm das Studium der Kriegswissenschaften (s. d.) befähigen muß; für die einzelnen Glieder des Heers wird, je ferner sie dem Feldherrn stehen, die Aufgabe der Kriegführung immer mehr handwerksmäßig (Kriegshandwerk). Vgl. v. d. Goltz, Das Volk in Waffen (3. Aufl., Berl. 1884).