MKL1888:Kunigunde

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kunigunde“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 303
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Kunigunde. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 303. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kunigunde (Version vom 18.01.2022)

[303] Kunigunde, weiblicher Name, entsprechend dem männlichen Kuno (Konrad). Historisch bekannt sind:

1) K., die Heilige, eine Tochter des Grafen Siegfried von Luxemburg und Gemahlin des Kaisers Heinrich II., mit dem sie in kinderloser Ehe lebte. Sie war bei der Gründung des Bistums Bamberg 1007 thätig. Der Vorwurf ehelicher Untreue, den sie durch das Bestehen der Feuerprobe entkräftet haben soll, wird ihr 100 Jahre später in wenig glaubwürdigen Quellen nochmals gemacht. Nach ihres Gemahls Tod (1024) zog sie sich als Nonne in das von ihr gestiftete Kloster Kaufungen bei Kassel zurück und starb hier 3. März 1031, wurde aber im Dom zu Bamberg an der Seite ihres Gemahls beigesetzt. Innocenz III. versetzte sie 1200 unter die Heiligen. Ihr Tag ist der 3. März.

2) Tochter Belas IV. von Ungarn, vermählte sich 1239 mit dem König Boleslaw dem Keuschen von Polen und widmete sich der Krankenpflege. Nach dem Tod ihres Gatten (1279) nahm sie den Schleier in dem von ihr gestifteten Kloster Sandecz. Sie starb 1292 und ward 1690 kanonisiert. Ihr Tag ist der 24. Juli.

3) K. von Eisenberg, gewöhnlich die Kunne genannt, ließ sich als Hoffräulein bei Albrechts des Entarteten, Landgrafen von Thüringen (s. Albrecht 14), Gemahlin Margarete mit ersterm in ein Liebesverhältnis ein, infolge dessen sie einen Sohn gebar. Nach Margaretens Tod vermählte sich Albrecht 1274 mit K., welche ihren Sohn Apitz dadurch zu legitimieren suchte, daß sie ihn bei der Trauung unter den Mantel (daher Mantelkind) nahm. Weil der Landgraf diesem Sohn Thüringen als Erbe zuzuwenden suchte, kam es zu blutigen Kriegen zwischen Albrecht und seinen Söhnen, während welcher K. 1290 starb.