MKL1888:Landeshauptmann
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[450] Landeshauptmann, in den österreichischen Kronländern Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Görz-Gradisca, Istrien, Mähren, Schlesien und in der Bukowina der Vorsitzende und Leiter des Landtags, welcher aus den Mitgliedern des letztern für die Dauer einer Landtagsperiode vom Kaiser ernannt wird. Vgl. Landesdirektor.