MKL1888:Landesverteidigung

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Landesverteidigung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 452
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Landesverteidigung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 452. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Landesverteidigung (Version vom 17.03.2022)

[452] Landesverteidigung, in mehreren Staaten das Aufgebot aller Wehrhaften bei feindlichem Einfall; dann Inbegriff aller Maßregeln zur Abwehr des Feindes von den eignen Grenzen. Österreich-Ungarn hat je ein Ministerium für L. in Wien und Budapest, aus Beamten und Offizieren zusammengesetzt. Ihnen sind die Landwehrkommandos jedes der im Reichsrat vertretenen Länder, die Landwehrtruppen und das Landsturmwesen in denselben unterstellt. Für Tirol und Vorarlberg besteht eine Oberbehörde der L., deren Vorsitzender der Statthalter ist (s. Landesschützen). In Deutschland besteht seit 1875 zur Beratung der im Frieden für die L. zu treffenden Anordnungen, wie Festungsbauten, Schutz der Grenzen und Küsten etc., unter Vorsitz des Kronprinzen die Landesverteidigungskommission, deren Mitglieder der Kriegsminister, der Chef des Generalstabs, die Generalinspekteure der Artillerie und des Ingenieurkorps, der Chef der Admiralität und einige besonders dazu berufene Generale sind.