MKL1888:Landmarschall
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[462] Landmarschall (Landtagsmarschall), in ältern landständischen Verfassungen und noch jetzt in Mecklenburg Titel des bei Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählten Präsidenten; auch ständisches Erbamt (Erblandmarschall) in manchen preußischen Provinzen, mit welchem jedoch eigentliche Amtsfunktionen nicht verbunden sind. In Österreich heißt der Vorsitzende im niederösterreichischen und im galizischen Landtag L.