MKL1888:Law

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Law“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 581582
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Law. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 581–582. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Law (Version vom 02.04.2023)

[581] Law (engl., spr. lah), Recht; Common L., gemeines Recht, Statute L., das vom Parlament mit Zustimmung der Krone gegebene Recht.

Law (spr. lah), John (Jean), der Urheber des berüchtigten nach ihm benannten Finanzsystems, wurde 1671 zu Edinburg als Sohn eines Goldschmieds geboren, mit welchem Beruf in jener Zeit derjenige eines Bankiers verbunden zu sein pflegte. Er erhielt eine gute Erziehung, führte aber dann ohne einen bestimmten Beruf ein abenteuerliches Leben, tötete zu London einen Gegner im Duell und wurde flüchtig, durchzog als Spieler Frankreich, Holland, Deutschland, Italien und gewann ein Vermögen von 2 Mill. [582] Frank. Gleichzeitig arbeitete er unermüdlich an seiner Theorie über das Kreditwesen und ließ eine Reihe von Schriften erscheinen, von denen „Money and trade“ (Edinb. 1705) die bedeutendste ist. In dieser machte er dem schottischen Parlament den Vorschlag, sich Geld durch Ausgabe von Papiergeld zu schaffen, da dies ebensoviel wert, ja besser sei als Metallgeld und eine ungeheure Steigerung des Reichtums möglich mache. Seine Vorschläge wurden aber in Edinburg, ebenso in London und Turin zurückgewiesen, bis er endlich in Versailles Gehör fand. Schon in den letzten Lebensjahren Ludwigs XIV. hatte er die Erlaubnis zur Errichtung einer Kreditanstalt erhalten, doch wurde dieselbe beim Tode des Königs wieder zurückgezogen. Im Mai 1716 erhielt er von dem Regenten, dem Herzog von Orléans, die Erlaubnis zur Errichtung einer Privatbank auf Aktien, die anfänglich in ziemlich solider Weise operierte. Als sich herausstellte, daß ihre Noten einen guten Kredit genossen, erteilte ihm der Regent durch ein Edikt vom 4. Dez. 1718 die Erlaubnis, seine Ideen in umfassendem Maß zu verwirklichen. Die beiden Grundgedanken, von denen er ausging, waren die, daß der Staat, gleich jedem Privatbankier, einen Kredit erwerben könne, welcher das Zehnfache der ihm zur Verfügung stehenden Mittel betrage, und daß zu den Mitteln, auf Grund deren Kredit in Anspruch genommen werden könne, auch Grund und Boden gehöre. Die bisherige Generalbank Laws wurde in eine Staatsbank verwandelt und die Banknoten in Masse (im ganzen 3071 Mill.) emittiert. Der Gebrauch des Metallgeldes wurde auf alle mögliche Weise erschwert, schließlich sogar der Besitz desselben verboten, auch der von Gold- und Silbergeschirr und Edelsteinen, und die Ablieferung aller Metallwerte an die königliche Bank befohlen. Es wurde sodann unter dem Namen Compagnie d’Occident eine Handelsgesellschaft gegründet, welche die Ausbeutung und Kolonisierung der Länder am Mississippi bezweckte und nach ihrer Fusion mit andern privilegierten Handelsgesellschaften den Namen Compagnie des Indes annahm. Das Publikum wurde zur Spekulation in den Aktien dieser Bank angeregt; die Rue Quincampoix in Paris wurde der Schauplatz einer Spekulationswut, wie sie so intensiv niemals wieder beobachtet worden ist. Auch die Erfolge waren unerhörte: die Banknoten hatten vor barem Geld ein Agio von 10 Proz. voraus, der Kurs der Mississippiaktien stieg von 500 Livres Nominalwert auf 5000, zuletzt auf 20,000 Livres. Durch Ausgabe von neuen Aktien (filles und petites filles), welche nur an die Besitzer von alten (mères) ausgeteilt wurden, wurde die Begehrlichkeit des Publikums gereizt. Die Indische Kompanie übernahm die Staatsschulden im Belauf von 1500 Mill. und die Erhebung der Steuern; die Steuerpachter und viele käufliche Ämter wurden abgeschafft. Manche erwarben ein ungeheures Vermögen, der Herzog von Bourbon 20, der von Autin 12 Mill.; L. kaufte einen bedeutenden Grundbesitz. Die Regierung hatte Geld im Überfluß. L. wurde, nachdem er zum Katholizismus übergetreten, 5. Jan. 1720 zum Generalkontrolleur oder Finanzminister ernannt. Indessen noch im Beginn des Jahrs 1720 fing das Mißtrauen zuerst unter den Spekulanten von Fach, dann im größern Publikum an, sich Bahn zu brechen. L. konnte es durch die gewaltsamsten Maßregeln nicht verhindern, daß der Andrang zur Einlösung der Bankbillets immer größer wurde. Im Mai erklärte die Bank ihren Bankrott, indem sie die Aktien und Billets im Wert stufenweise heruntersetzte und im Juli die Barzahlungen fast ganz einstellte. Die Billets sanken auf ein Zehntel ihres Werts, die indischen Aktien auf 20 Livres. Unzählige Leute waren an den Bettelstab gebracht, das Geld verschwunden und alle Waren und Lebensmittel furchtbar teuer. L. floh im Dezember 1720 unter Zurücklassung seines Vermögens und starb im Mai 1729 in Venedig in bedrängten Verhältnissen, bis an sein Ende mit Finanzplänen beschäftigt. Von der Richtigkeit seiner Ideen war er bis zum letzten Augenblick überzeugt. Vgl. Thiers, Histoire de J. L. (1826; neue Ausg., Par. 1878); Levasseur, Recherches historiques sur le système de L. (das. 1854); Horn, Jean L., ein finanzgeschichtlicher Versuch (Leipz. 1858); Alexi, John L. (Berl. 1884).