Zum Inhalt springen

MKL1888:Lettres de cachet

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Lettres de cachet“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Lettres de cachet“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 10 (1888), Seite 730
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia: Lettre de cachet
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Lettres de cachet. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 730. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Lettres_de_cachet (Version vom 05.08.2021)

[730] Lettres de cachet (franz., spr. lettr dö̆ kaschä́), die berüchtigten Verhaftsbefehle der Könige von Frankreich vor der Revolution von 1789, durch welche mißliebige Personen aus der Hauptstadt oder dem Land verwiesen, oder ohne Urteil und Recht in die Bastille oder ein andres Staatsgefängnis gebracht wurden. Die königlichen Schreiben (lettres royaux) zerfielen überhaupt in L. patentes, d. h. offene, und in L. d. c., d. h. versiegelte Briefe. Die erstern wurden immer auf Pergament geschrieben, trugen die Namensunterschrift des Königs und die Kontrasignatur eines Ministers, waren nicht zusammengefaltet, sondern nur am Rand umgebogen und hatten das große Staatssiegel beigedruckt. Die L. dagegen wurden entweder im Namen oder im Auftrag des Königs, ohne andre Kontrolle als die Signatur eines Ministers, auf Papier geschrieben und mit dem kleinen königlichen Siegel geschlossen. Es wurde, besonders seit Ludwig XIV., um mißliebige Personen unschädlich zu machen, ein so großer Mißbrauch mit diesen Briefen getrieben, daß der Lieutenant général der Polizei gewöhnlich im voraus angefertigte L. besaß, in welche er nur den Namen des zu Verhaftenden einschrieb. Doch war diese Verhaftung häufig auch eine königliche Gnade, indem der dadurch Betroffene der Justiz entzogen wurde. Ein Dekret der Nationalversammlung vom 23. Juni 1789 machte den L. ein Ende. Doch wurden sie 1811 von Napoleon I. wieder eingeführt. Vgl. Mirabeau, Des l. d. c. et des prisons d’état (Par. 1782).