MKL1888:Leutnant

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Leutnant“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 747
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Leutnant. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 747. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Leutnant (Version vom 06.08.2021)

[747] Leutnant (franz. lieutenant, v. ital. locotenente, „Stellvertreter“, abgeleitet), im Mittelalter der vom Hauptmann gewählte Stellvertreter desselben. L. des Königs (lieutenant du roi) hieß in Frankreich der Statthalter, als Stellvertreter des Königs. Lieutenant civil, Titel des stellvertretenden Ziviloberrichters von Paris (du châtelet); lieutenant criminel, Kriminalrichter; lieutenant du prévôt von Paris, Stellvertreter des obersten Kriminalrichters von Paris, mit der ungefähren Funktion des heutigen Polizeipräfekten. L. der Marschälle von Frankreich ehemals Titel des Vorsitzenden des militärischen Ehrengerichts. L. des Wolfsjägermeisters (lieutenant de louveterie), Titel derjenigen, welche gegen die Erlangung eines ausgedehntern Jagdrechts die Verpflichtung übernommen hatten, das zur Wolfsjagd erforderliche Gerät auf eigne Kosten anzuschaffen und zu unterhalten. Lord-Lieutenant („Lord-Statthalter“) ist in England der Titel des obersten Verwaltungsbeamten und Milizkommandanten einer Grafschaft sowie des Statthalters (Vizekönigs) von Irland. – In den spätern Offizierkorps rangierte der L. wie jetzt nach dem Hauptmann oder Rittmeister. 1672 erhielt in Frankreich jede Kompanie noch einen Sekonde- oder Sousleutnant, was die andern Heere nachahmten. In der deutschen Armee steht bei jeder Kompanie, bez. Eskadron ein Premier- und mehrere Sekondeleutnants. Die Marine besitzt Leutnants zur See und Unterleutnants zur See.