MKL1888:Lunéville

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Lunéville“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 1006
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Lunéville. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 1006. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Lun%C3%A9ville (Version vom 18.01.2023)

[1006] Lunéville (Lüneville, Lunae villa), Arrondissementshauptstadt im franz. Departement Meurthe-et-Moselle (im ehemaligen Herzogtum Lothringen), am Zusammenfluß der Meurthe und Vezouse und an der Ostbahn, liegt in einer fruchtbaren Ebene und ist eine gut gebaute Stadt mit angenehmen Spaziergängen, einer schönen Kirche, St.-Jacques, mehreren andern Prachtgebäuden und einem schönen Hauptplatz mit prächtigem Springbrunnen. Das große, vom Herzog Leopold erbaute, vom König Stanislaus von Polen verschönerte Schloß (in welchem der deutsche Kaiser Franz I. geboren wurde) brannte wiederholt ab und dient jetzt teils als Kavalleriekaserne, teils als Standquartier des Divisionskommandanten. Die Stadt zählt (1886) 16,335 (als Gemeinde 20,500) Einw., welche bedeutende Handschuhfabrikation, Tüllstickerei, Wirkwaren-, Strohhut-, Fayence- und Spielwarenfabrikation, Baumwollspinnerei, Handel mit Getreide, Wein, Likören und Tabak betreiben. Sie ist Sitz eines Tribunals und einer Ackerbaukammer, hat ein Kommunalcollège, eine Bibliothek und ein Museum. – Als der frühere König von Polen, Stanislaus Leszczynski, 1735 zum Besitz von Lothringen gelangte, wählte er L. zu seiner Residenz. Geschichtlich denkwürdig wurde die Stadt durch den Lüneviller Frieden, der daselbst 9. Febr. 1801 zwischen dem Deutschen Reich und der französischen Republik auf der Grundlage des Friedens von Campo Formio abgeschlossen wurde. Nach demselben wurden Belgien und das linke Rheinufer an Frankreich, Mailand und Mantua an die Cisalpinische Republik, Venedig und das Gebiet bis an die Etsch, Istrien und Dalmatien mit Cattaro an Österreich abgetreten. Für den Verlust ihrer Besitzungen auf dem linken Rheinufer sollten die betreffenden deutschen Reichsfürsten durch Säkularisation der geistlichen Stifter und Mediatisation der Reichsstädte entschädigt werden.