MKL1888:Marezoll
[230] Marezoll, Theodor August Ludwig, Rechtsgelehrter, geb. 13. Juli 1794 zu Göttingen als Sohn des namhaften Kanzelredners Joh. Gottlob M. (gest. 15. Jan. 1828 zu Jena), studierte in Jena und Göttingen die Rechte, habilitierte sich in Göttingen für römisches Recht und ging 1817 als außerordentlicher Professor nach Gießen, wo er bald darauf (1818) zum Ordinarius ernannt wurde. 1826 ward er Rat des Oberappellationsgerichts in Darmstadt und folgte 1837 einem Ruf nach Leipzig. Im Juni 1863 in den Ruhestand versetzt, starb er 25. Febr. 1873. Von seinen Werken ist das „Lehrbuch der Institutionen“ (Leipz. 1839; 11. Aufl. von Schirmer, 1881; ital. von Polignani, Neap. 1866) noch jetzt gangbar. Außerdem sind hervorzuheben: „Lehrbuch des Naturrechts“ (Gießen 1819); „Über die bürgerliche Ehre“ (das. 1824); „Das gemeine deutsche Kriminalrecht“ (Leipz. 1841, 3. Aufl. 1856). Mit Linde u. a. begründete er 1827 die „Zeitschrift für Zivilrecht und Prozeß“.