MKL1888:Marinestationen

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Marinestationen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 253
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Marinestationen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 253. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Marinestationen (Version vom 13.12.2023)

[253] Marinestationen, allgemeine Seegebiete, in deren Gewässern eine Seemacht zum Schutz ihrer dort lebenden Staatsangehörigen dauernd Schiffe unterhält (stationiert). Das deutsche Küstengebiet ist in 2 M., die der Ostsee und der Nordsee, geteilt. Oberste Behörden derselben sind: das Marinestations-Kommando zu Kiel und das zu Wilhelmshaven. Diesen sind alle in ihrem Bereich liegenden Marine-, technischen und Verwaltungsbehörden, die Werften und Intendanturen jedoch nur in militärischer Beziehung unterstellt. Im übrigen stehen letztere Behörden direkt unter der Admiralität.