MKL1888:Militärgerichtsstand
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[616] Militärgerichtsstand, der privilegierte Gerichtsstand der Militärpersonen, d. h. das Recht und die Pflicht der letztern, vor besondern Militärgerichten Recht zu nehmen. Der M. ist auf die Strafrechtspflege beschränkt; doch sind bloße Übertretungen den Militärgerichten entzogen, indem sie ebenso wie die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten der Militärpersonen vor die Zivilgerichte gehören (s. Militärgerichtswesen).