MKL1888:Muschir
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[913] Muschir (arab.), der höchste Rang im Militär- und Zivildienst der Türkei: in der Armee der Kommandeur eines Armeekorps, etwa s. v. w. General der Infanterie oder Kavallerie; im Zivildienst dem Rang eines Wirkl. Geheimen Rats oder Staatsministers entsprechend.