MKL1888:Nachrichtenwesen

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Nachrichtenwesen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 968
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Nachrichtenwesen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 968. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Nachrichtenwesen (Version vom 02.09.2021)

[968] Nachrichtenwesen, Sammlung von Nachrichten über fremde Heere und Kriegsschauplätze, ein wesentlicher Zweig der Thätigkeit der Generalstäbe. Im Frieden erhält man solche Nachrichten durch die Presse, durch Berichte der Gesandtschaften, speziell der Militärbevollmächtigten, durch Reisen etc., beim Herannahen kriegerischer Verwickelungen durch Kundschafter (s. d.) u. dgl. Die Prüfung und Zusammenstellung der eingehenden Berichte etc. geschieht durch ein sogen. Nachrichtenbüreau, welches auch den Verkehr mit den etwanigen Abgesandten vermittelt. Ein solches Büreau wird wie in der Heimat, so auch im Hauptquartier der Feldarmee eingerichtet. Zur Sammlung der durch Rekognoszenten, Patrouillen, Gefangene etc. eingehenden Nachrichten wird im Feld bei jedem Armee- und Korpskommando ein Generalstabsoffizier speziell mit dem N. betraut.