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MKL1888:Nachtragsverteilung

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Nachtragsverteilung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Nachtragsverteilung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 11 (1888), Seite 970
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Nachtragsverteilung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 970. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Nachtragsverteilung (Version vom 14.09.2022)

[970] Nachtragsverteilung, im deutschen Konkursrecht eine der Schlußverteilung nachfolgende Verteilung an die Gläubiger. Werden nämlich nach Vollzug der Schlußverteilung Beträge, welche von der Masse zurückbehalten sind, für dieselbe frei, oder fließen Beträge, welche aus der Masse gezahlt sind, zu dieser zurück, so sind dieselben von dem Konkursverwalter nach Anordnung des Konkursgerichts auf Grund des Schlußverzeichnisses zur N. zu bringen. Dasselbe gilt bei nachträglicher Ermittelung von Vermögensstücken. Vgl. Deutsche Konkursordnung, § 153.