MKL1888:Navigationsschulen
[22] Navigationsschulen, Lehranstalten für die theoretische Ausbildung von Seeleuten der Handelsflotte zu Seesteuerleuten und Seeschiffern. Für den Besuch dieser Schulen sind bestimmte Fahrzeiten vorgeschrieben, in der Steuermannsklasse für die Matrosen 33 Monate, in der Schifferklasse für die Steuerleute (dazu noch) 24 Monate auf seegehenden Schiffen, nicht auf Küstenfahrern. N. bestehen in Leer, Papenburg, Timmel, Emden, Elsfleth, Bremen, Geestemünde, Grundeich, Hamburg, Altona, Flensburg, Apenrade, Lübeck, Wustrow, Rostock, Barth, Stralsund, Grabow-Stettin, Danzig, Pillau, Memel. Jede Navigationsschule, vom Handelsministerium ressortierend, steht unter einem Direktor und wird durch ein Kuratorium beaufsichtigt und verwaltet. Die Lehrer sind Seeleute, welche die Schifferprüfung für große Fahrt bestanden haben. Das Bestehen der Prüfungen berechtigt am Ende des Steuermannskursus zum Seesteuermann, zu Ende des Seeschifferkursus zum Seeschiffer (Kapitän) für große oder europäische Fahrt. Die europäische Fahrt berechtigt nur zur Führung von Segelschiffen unter 250 Ton., jedoch zur Führung von Dampfern aller Größen. Es besteht auch eine Prüfung für Seeschiffer der kleinen Fahrt in Ost- und Nordsee bis zum 61. Breitengrad auf Schiffen über 30 und unter 100 T. Tragfähigkeit, für welche 60monatliche Seefahrzeit vorgeschrieben ist, und die jederzeit abgelegt werden kann. Küstenfahrer, d. h. Führer von Schiffen unter 30 T., sind keiner Prüfung unterworfen. Alle Seestaaten besitzen ähnliche Lehranstalten. Als ältestes Lehrbuch für deutsche Seeleute gilt das 1655 in Hamburg in plattdeutscher Sprache erschienene Buch „Wegweyser tho de Kunst der Seevaert“. 1749 wurde in Hamburg auf Staatskosten die erste öffentliche Navigationsschule (mit freiem Unterricht) eröffnet.