MKL1888:Normāleichungskommission

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Normāleichungskommission“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 12 (1888), Seite 236
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Normāleichungskommission. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 12, Seite 236. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Norm%C4%81leichungskommission (Version vom 21.01.2023)

[236] Normāleichungskommission, Zentralstelle für eine einheitliche Regelung aller die technische Seite des Eichungswesens betreffenden Gegenstände, für den Erlaß der erforderlichen allgemeinen Vorschriften, Feststellung der Taxen für die Eichgebühren und für die Überwachung des Eichungswesens, damit dasselbe nach übereinstimmenden Regeln und dem Interesse des Verkehrs entsprechend gehandhabt werde. Die N. für das Deutsche Reich steht unter dem Reichsamt des Innern. Sie hat ihren Sitz in Berlin und wird von einem Direktor geleitet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich nicht auf Bayern, für welchen Staat eine besondere N. in München besteht. In Österreich ist die N. in Wien dem Handelsministerium unterstellt.