MKL1888:Oberst

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Oberst“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 12 (1888), Seite 302
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Oberst. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 12, Seite 302. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Oberst (Version vom 06.09.2021)

[302] Oberst (Obrist), in der ältern Zeit (Feldoberst oder Generalfeldoberst) Anführer einer von ihm selbst angeworbenen Heeresabteilung, über die er fast unumschränkte Gewalt übte, und mit der er auch auf eigne Faust gegen den Feind kämpfte. Jetzt die oberste Stufe der Stabsoffiziere. Der O. ist Kommandeur eines Regiments, ausnahmsweise Brigadekommandeur, auch werden Stellen beim Generalstab, Kriegsministerium etc. von Obersten bekleidet. Charakterisierte Obersten führen nur den Titel O., nehmen aber keine Oberstenstellung ein. Der Oberstleutnant (Oberststellvertreter), ursprünglich einer der Hauptleute, tritt als besondere Charge Anfang des 17. Jahrh. auf und ist heute bei der deutschen Infanterie etatmäßiger Stabsoffizier und Stellvertreter des Obersten. Oberstwachtmeister, frühere Anrede für Major (s. d.), wird amtlich nicht mehr gebraucht.