MKL1888:Ordre

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Ordre“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 12 (1888), Seite 428
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Ordre. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 12, Seite 428. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Ordre (Version vom 15.04.2023)

[428] Ordre (franz., Order), Ordnung; Befehl, besonders im Militärwesen, daher Orderbuch, s. v. w. Befehlbuch; auch kaufmännisch s. v. w. Auftrag, Bestellung; bei indossierbaren Papieren s. v. w. die dritte Person, welche allenfalls zur Empfangnahme der Zahlung ermächtigt wird (vgl. Wechsel). Orderpapiere, solche Wertpapiere, die auf den Namen des Berechtigten lauten, von diesem aber durch Giro weiter begeben werden dürfen; hierher gehört der Wechsel, sofern ihm nicht durch die Orderklausel „nicht an O.“ die Eigenschaft als Orderpapier ausdrücklich entzogen ist, ferner auf Namen gestellte Aktien und Aktienanteile, Bodmereibriefe, Lagerscheine, Warrants, Ladescheine, Konnossemente. Vgl. Indossieren.Order oder für O. segeln sagt man von Schiffen, die einen Hafen anlaufen müssen, um dort eine Order zu erwarten.