MKL1888:Patrimonĭum
[780] Patrimonĭum (lat.), das vom Vater Ererbte; Eigentum, Erbteil; daher Patrimonialgüter, s. v. w. Erbgüter. Als „P. der Enterbten“ oder Erbteil der Besitzlosen hat man deren Arbeitskraft bezeichnet. Als das Tabaksmonopol in Deutschland eingeführt werden sollte, war auch viel davon die Rede, daß man dadurch die Mittel zur Arbeiterversicherung und somit ein P. der Enterbten gewinnen könne. P. Petri (p. Ecclesiae, lat., Petri Erbgut), das durch Schenkungen erworbene und immer mehr vergrößerte Vermögen der römischen Kirche, der Kirchenstaat, als dessen Gründer der Apostel Petrus angesehen wurde; im engern Sinn die Teile des Kirchenstaats in nächster Nähe Roms, welche den Päpsten bereits im 8. Jahrh. zugefallen waren u. 1860 von Sardinien nicht annektiert wurden, sondern bis 1870 im Besitz des Papstes blieben. Vgl. Kirchenstaat.