MKL1888:Pfyffer

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Pfyffer“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 12 (1888), Seite 979
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Pfyffer. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 12, Seite 979. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Pfyffer (Version vom 12.09.2021)

[979] Pfyffer, schweizer. Adelsgeschlecht, welches, seit 1483 in Luzern eingebürgert, im luzernischen Staatsdienst wie in französischen Kriegsdiensten eine hervorragende Stellung einnahm. Hervorzuheben sind:

1) Ludwig, geb. 1524, trat, nachdem er seit 1548 verschiedene hohe Ämter in der Heimat bekleidet, 1553 in französische Kriegsdienste, wurde nach der Schlacht von Dreux (1562), in der er sich als Hauptmann der Luzerner ausgezeichnet, zum Obersten des Schweizerregiments ernannt, welches den Kern der Heere Karls IX. in den Hugenottenkriegen bildete, führte 1567 den König unter den Angriffen der Hugenotten glücklich von Meaux nach Paris, nahm Anteil an den Schlachten von St.-Denis (1567), Jarnac (März 1569) und entschied den Ausgang derjenigen von Moncontour (Oktober 1569), wofür er geadelt wurde. Nach dem Frieden von St.-Germain kehrte P. nach Luzern zurück, wo er bis an sein Ende die Würde eines Schultheißen bekleidete. Er betrieb die Berufung der Jesuiten, das Borromeische Sonderbündnis (1586) und die Allianz der katholischen Kantone mit Spanien (1587) und warb für die französische Liga schweizerische Regimenter, die sich unter der Führung seines Bruders bei Ivry auszeichneten. Er starb 17. März 1594. Vgl. v. Segesser, Ludwig P. und seine Zeit (Bern 1880–82, 3 Bde.).

2) Kasimir, geb. 10. Okt. 1794 zu Rom, wo sein Vater als Hauptmann in der Schweizergarde diente, studierte in Tübingen und Heidelberg die Rechte und bekleidete 1821–24 eine juristische Professur in Luzern, kehrte aber hierauf, von der ultramontanen Partei angefeindet, zur Advokatur zurück. Seit 1826 hervorragendes Mitglied des Großen Rats und seit 1828 wiederholt Tagsatzungsgesandter seines Kantons, war er bei der Umwälzung von 1830 als Verfassungsrat thätig und stand von 1831 bis 1841 als Präsident des Appellationsgerichts an der Spitze des Justizwesens. Nach dem Sieg der jesuitischen Partei (1841) war er das anerkannte Haupt der liberalen Minderheit in Luzern und wurde deshalb 1845 in den durch die Ermordung Leus entstandenen Prozeß verwickelt (vgl. darüber seine Schrift „Meine Beteiligung an der Leuschen Mordgeschichte“, Zürich 1846; Nachtrag 1848). Während des Sonderbundskriegs Großrichter eines eidgenössischen Kriegsgerichts, wurde er nach der Neugestaltung des Bundes in den Nationalrat, dessen Präsident er 1854 war, und in das Bundesgericht gewählt, dem er ebenfalls wiederholt präsidierte. 1863 zog er sich von seinen öffentlichen Ämtern zurück und starb 11. Nov. 1875 in Luzern. Außer vielen kleinern Abhandlungen und Flugschriften schrieb er: „Geschichte der Stadt und des Kantons Luzern“ (Zürich 1850–52, 2 Bde.); „Der Kanton Luzern“ (historisch-geographisch-statistisch, St. Gallen 1858–59, 2 Tle.). Eine „Sammlung einiger kleiner Schriften, nebst Erinnerungen aus seinem Leben“ erschien 1866 in Zürich.