MKL1888:Postkongreß
[281] Postkongreß, eine internationale Vereinigung von Vertretern der Postverwaltungen zum Zweck der Beratung über die Fortentwickelung der internationalen Posteinrichtungen. Nachdem ein von den Vereinigten Staaten von Amerika angeregter P. in Paris nicht über einen allgemeinen Meinungsaustausch hinausgekommen war, fand der erste bedeutendere P. 1874 auf Anregung des Staatssekretärs v. Stephan in Bern statt. Auf demselben waren 22 Staaten vertreten, welche durch Vertrag vom 9. Okt. 1874 den Allgemeinen Postverein gründeten. 1878 tagte ein zweiter Kongreß in Paris. Derselbe erweiterte den Allgemeinen Postverein zum Weltpostverein (s. d.) und führte das einheitliche Weltporto von 25 Centimes = 20 Pf. ein. Der dritte Weltpostkongreß fand 1885 in Lissabon statt, setzte sich aus Vertretern von 48 Staaten zusammen und schuf Erleichterungen für den Austausch der Briefe mit angegebenem Wert, für die internationale Paketpost (5 kg-Pakete) und für den internationalen Postauftragsdienst. Nach den [282] Bestimmungen des Weltpostvertrags haben auch in Zukunft in Zeiträumen von je fünf Jahren Postkongresse zur Fortentwickelung der Weltpostverkehrseinrichtungen zusammenzutreten. Die Vereinbarungen der Postkongresse unterliegen der Sanktion der betreffenden Regierungen, welche einen völkerrechtlichen Akt über die Beschlüsse ratifizieren und auf diplomatischem Weg austauschen lassen.
[745] Postkongreß. Der vierte Weltpostkongreß tagte 1891 in Wien. Es waren 48 Staaten durch 74 Bevollmächtigte vertreten. Das wichtigste Ergebnis des Kongresses ist der Beitritt der sieben australischen Kolonien zum Weltpostverein, der mit 1. Okt. 1891 erfolgt ist. In posttechnischer Beziehung ist erwähnenswert: 1) Die Einrichtung eines internationalen Zeitungsdienstes, so daß also hinfort die Postanstalten eines jeden Landes Bestellungen auf die in den übrigen vertragschließenden Ländern erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften entgegennehmen. Diesem Abkommen sind zunächst beigetreten: Deutschland, Österreich-Ungarn, Ägypten, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Kolumbien, Liberia, Luxemburg, Norwegen, Persien, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Türkei und Uruguay; 2) die Einrichtung einer Zentralabrechnungsstelle bei dem internationalen Bureau des Weltpostvereins, welche es den Postverwaltungen der vertragschließenden Länder ermöglicht, sich für die Zahlungen aus dem Postverkehr für gewisse oder alle Dienstzweige und für die Abrechnungen mit den andern Ländern der neu geschaffenen Dienststelle zu bedienen. Außerdem sind die Grenzen für die Ausdehnung der Warenproben erweitert und die Bestimmungen über die bei Drucksachen zulässigen Änderungen und Zusätze erheblich gemildert worden. Der nächste P. findet 1897 in Washington statt. – Zur Litteratur: Sieblist, Die Post im Auslande. Eine Darstellung der Posteinrichtungen des Auslandes nach amtlichen Quellen (2. Aufl., Berl. 1892).