MKL1888:Preßfreiheit
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[335] Preßfreiheit, das Recht des freien Gebrauchs der Presse (s. d.), namentlich die Befreiung derselben vom Zwang vorbeugender Maßregeln, durch welche man früher auf die Preßerzeugnisse einzuwirken suchte (Präventivsystem), und Beschränkung der Preßgesetzgebung auf bloße Repressivmaßregeln, welche gegen den wirklich strafbaren Inhalt von Preßerzeugnissen und gegen Ausschreitungen der Presse gerichtet sind.