MKL1888:Privatbeamtenverein, deutscher

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Privatbeamtenverein, deutscher“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 19 (Supplement, 1892), Seite 750
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Privatbeamtenverein, deutscher. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 19, Seite 750. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Privatbeamtenverein,_deutscher (Version vom 03.04.2024)

[750] Privatbeamtenverein, deutscher, ein 1881 begründeter Verein mit dem Sitz in Magdeburg, welchem 1886 die Rechte einer juristischen Person verliehen wurden, und der sich die Aufgabe gestellt hat, den Privatbeamten der verschiedensten Berufszweige durch Selbsthilfe solche Sicherungen zu verschaffen, wie sie öffentliche Beamte im Staats- und im Gemeindedienst bereits genießen. Diesen Zweck sucht er dadurch zu erreichen, daß er unverschuldet stellenlos gewordenen oder durch Unglücksfälle heimgesuchten Mitgliedern nach Maßgabe der verfügbaren Mittel Unterstützung gewährt, neue Anstellungen vermittelt, bedürftigen Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder nach Verhältnissen Unterstützungen zukommen läßt, die Beteiligung an den von ihm errichteten Versorgungskassen (Witwen-, Pensions-, Kranken- und Begräbniskassen) fördert, Waisen verstorbener Mitglieder aus der Kaiser Wilhelm-Privatbeamten-Waisenstiftung nach Maßgabe der hierfür bestehenden Statuten unterstützt, Lebens- und sonstige Versicherungen zu vorteilhaften Bedingungen vermittelt und Rechtsschutz in geeigneten Fällen gewährt. Der Verein erhebt ein Eintrittsgeld von 3 Mk. und zur Deckung der laufenden Ausgaben einen Jahresbeitrag von 6 Mk. Die verschiedenen von ihm unterhaltenen Kassen sind nach den Grundsätzen des Versicherungswesens eingerichtet. Der Verein, welchem 130 Zweigvereine angehören, zählt gegen 9000 Mitglieder und ist über ganz Deutschland verbreitet.