[470]Purifikation (lat.), Reinigung, Läuterung; (Purifizierung eines Urteils) die Ausführung eines bedingten Urteils durch die Erfüllung der beigefügten Bedingung, z. B. durch die Ableistung eines Eides, von welcher die Entscheidung abhängig gemacht war; Purifikationseid,s. v. w. Reinigungseid (s. Eid).