MKL1888:Quästor

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Quästor“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 499500
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Quästor. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 499–500. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Qu%C3%A4stor (Version vom 11.02.2024)

[499] Quästor (lat.), ein altröm. Magistrat, dem unter den Königen die Kriminalgerichtsbarkeit (daher der Name Quaestores parricidii), später die Verwaltung der Staatskasse (des aerarium) übertragen war. Ursprünglich waren es 2 Quästoren; 421 v. Chr. stieg ihre Zahl auf 4, 267 auf 8, durch Sulla auf 20, durch Cäsar auf 40; ihre Zahl unter den Kaisern ist unbekannt. Zwei derselben (die Quaestores urbani) blieben immer in Rom, wo sie unter Beihilfe von Unterbeamten (scribae) die Einnahmen und Ausgaben des Staats zu besorgen, die Rechnungen darüber zu führen, Kontrakte abzuschließen und sonstige finanzielle Geschäfte wahrzunehmen hatten; auch lag es ihnen ob, die Senatsbeschlüsse im Tempel des Saturn, wo sich das Ärar befand, niederzulegen und aufzubewahren. Die neu hinzukommenden übrigen Quästoren begleiteten teils die Statthalter in die Provinzen als deren Finanzbeamte, teils waren sie an einigen für die Finanzverwaltung besonders wichtigen Punkten in Italien, wie in Ostia, in Cales und im cisalpinischen Gallien, stationiert. Anfangs war auch dieses Amt nur den Patriziern, seit 421 aber auch den Plebejern zugänglich; die Wahl geschah in den ersten Jahrzehnten der Republik in den Kuriatkomitien, später, wahrscheinlich seit 449, in den Tributkomitien; das Normaljahr für den Antritt des Amtes war in der spätern Zeit der Republik wahrscheinlich das vollendete 30. Lebensjahr; mit ihm, [500] dem untersten in der Stufenleiter der höhern amtlichen Laufbahn, war in der spätern Zeit der Republik auch der Eintritt in den Senat verbunden. – Quästoren (questeurs) hießen auch in der französischen Nationalversammlung 1848–51 und seit 1871 die drei Mitglieder einer Kommission, die das Rechnungswesen der Versammlung zu besorgen sowie über die Sicherheit und Ordnung derselben zu wachen hatten. Der General Leflô stellte als Q. im Verein mit seinen Kollegen 6. Nov. 1851 einen Antrag (Quästorenantrag), wonach das Verfügungsrecht der Versammlung über die bewaffnete Macht näher festgestellt werden sollte, fiel aber damit durch und beschleunigte nur den Staatsstreich vom 2. Dez. 1851. Überhaupt ist Q. Titel eines das Geldwesen besorgenden Beamten oder Betrauten, wie auf mehreren deutschen Universitäten, bei parlamentarischen Körperschaften etc.; sein Amt und sein Lokal heißen Quästur.