MKL1888:Quaestĭo facti
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[499] Quaestĭo facti (lat., „Thatfrage“), in der Rechtssprache die Beurteilung eines thatsächlichen, für die rechtliche Entscheidung erheblichen Umstandes, im Gegensatz zu Q. juris („Rechtsfrage“).
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 13 (1889), Seite 499 | |||
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[499] Quaestĭo facti (lat., „Thatfrage“), in der Rechtssprache die Beurteilung eines thatsächlichen, für die rechtliche Entscheidung erheblichen Umstandes, im Gegensatz zu Q. juris („Rechtsfrage“).