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MKL1888:Römermonat

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Römermonat“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Römermonat“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 13 (1889), Seite 924
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Römermonat. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 924. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:R%C3%B6mermonat (Version vom 20.11.2024)

[924] Römermonat, im frühern Deutschen Reich Abgabe der Stände an den Kaiser, aus der Zeit der Römerzüge stammend. Hieraus entwickelte sich eine außerordentliche Kriegssteuer („eilende Hilfe“, „Reichshilfe“), deren Simplum R. genannt wurde. Seit 1535 zahlte jeder Reichsstand zum R. je für einen Reiter 12 und für einen Fußknecht 4 Gulden. Der R. war ursprünglich auf 128,000 Guld. veranschlagt; doch stellte sich die wirkliche Einnahme regelmäßig weit geringer. Zur Einforderung waren besondere Reichspfennigmeister bestellt.