MKL1888:Ratskammer
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[592] Ratskammer, in Österreich ein bei den Landes- und Kreisgerichten für die Strafsachen bestehender und aus drei Richtern für die Dauer eines Jahrs zusammengesetzter Senat, welchem die Aufsicht über die Voruntersuchung obliegt, und welcher die im Lauf des Verfahrens nötigen Zwischenentscheidungen erteilt.