MKL1888:Register

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Register“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 662
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Register. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 662. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Register (Version vom 06.12.2022)

[662] Register (v. mittelat. regesta), Verzeichnis im allgemeinen; dann Verzeichnis der bei einer Behörde gemachten Eingaben und der mündlich angebrachten Sachen. Das Eintragen derselben heißt Registrieren, derjenige Kanzleibeamte, welcher dies zu besorgen hat, Registrator, das Buch, in welches die gemachten Eingaben nebst den darauf ergangenen Resolutionen verzeichnet werden, Registrande und der Aufbewahrungsort (Büreau) dafür Registratur; mit letzterm Wort bezeichnet man auch eine kurze Auszeichnung, die zu den Akten gebracht wird, im Gegensatz zum förmlichen Protokoll. Die Gesamtheit der auf das Registrandenwesen bezüglichen Regeln heißt Registraturwissenschaft. Dann ist R. ein alphabetisch geordnetes Inhaltsverzeichnis bei Büchern, entweder nach den Sachen (Sach-) oder nach den Wörtern (Wortregister). – In der Orgel bezeichnet R. eine vollständige Pfeifenreihe (Stimme), die für jeden Ton der Klaviatur eine oder, wie bei den gemischten Stimmen, mehrere Pfeifen enthält und durch einen sogen. Registerzug in oder außer Funktion gesetzt wird (vgl. Orgel). – Auch ist der Name R. auf die menschliche Stimme übertragen worden, welche bekanntlich je nach der Art der Funktion der Stimmbänder Töne sehr verschiedenen Klangcharakters hervorzubringen vermag, und man unterscheidet als die beiden Hauptregister aller Menschenstimmen das Brustregister und das Kopfregister. Indessen sind dies zwei ganz uneigentliche Bezeichnungen, da die Idee, daß bei der Bruststimme die im Thorax oder auch nur in der Luftröhre unterhalb des Kehlkopfes schwingende Luft dem Ton das größere Volumen geben soll, auf Irrtum beruht (vgl. Falsett und Ansatz). – In der Technik endlich bezeichnet R. eine Vorrichtung, wodurch etwas reguliert, so gestellt wird, wie es der Zweck erfordert, z. B. bei Feuerungsanlagen (s. v. w. Rauchschieber), in der Buchdruckerkunst (s. Register halten), bei Drechslern etc.