MKL1888:Resignatarĭus
Erscheinungsbild
[743] Resignatarĭus (lat.), im kanonischen Recht jeder, der eine Pfründe oder ein Amt durch Verzichtleistung (resignatio) des bisherigen Besitzers zu seinen gunsten erhält und in dessen Rechte eintritt.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
---|---|---|---|
Band 13 (1889), Seite 743 | |||
Mehr zum Thema bei
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]] Wikipedia: Wiktionary: | |||
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |||
Indexseite | |||
|
[743] Resignatarĭus (lat.), im kanonischen Recht jeder, der eine Pfründe oder ein Amt durch Verzichtleistung (resignatio) des bisherigen Besitzers zu seinen gunsten erhält und in dessen Rechte eintritt.